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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

(Stand: 01/2003)

I. Anwendungsbereich

1.1 Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen gelten diese Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, die von uns erbracht werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden sowie für künftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.

II. Vertragsabschluß

Der vom Kunden uns erteilte Auftrag ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. An uns gerichtete Aufträge, Vertragsänderungen und – ergänzungen bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn der Auftrag innerhalb der vorgenannten Frist von zwei Wochen von uns schriftlich bestätigt wird oder die Versendung bzw. Aushändigung der Ware erfolgt.

III. Lieferung und Gefahrübergang

3.1 Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen ist unser Werk, unsere Niederlassung oder unser Auslieferungslager, in dem die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden übergeben wird.

3.2 Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung spätestens auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben. Auch bei Lieferung durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrübergang statt. Auf Verlangen und Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, von diesem gewünschte Versicherungen abzuschließen.

3.3 Bei Selbstabholung bzw. Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen geht die Gefahr mit dem Beginn der Beladung auf den Kunden über; in diesen Fällen ist der Kunde für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung allein zuständig und verantwortlich. Wirken wir dabei mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen frei, die gegen uns wegen Schadenereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Im übrigen stellt uns der Kunde von etwaigen Nachteilen und/oder Belastungen frei, die bei uns dadurch eintreten, dass der von ihm oder auf seine Anweisung eingesetzte Beförderer gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes verstoßen hat.

3.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen. Derartige Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn wir uns bereits im Verzug befinden.

3.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit diese handelsüblich sind oder deren Ursache in der Menge und/oder Materialeigenart des Liefergegenstandes begründet ist.

IV. Änderungen, Auskünfte und Schutzrechte

4.1 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist, es sei denn, es wurden ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen.

4.2 Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annährend maßgebend und unterliegen der Änderungen, wenn nach Vertragsschluß Umstände eintreten, die eine Änderung erforderlich machen, und die nicht vorhersehbar waren, wenn dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist; soweit die Änderung der Abweichung für den Kunden Vorteile oder zumindest keine Nachteile ergeben, rechtfertigen auch unvorhersehbare Umstände das Abweichen von den bei Vertragsschluß mitgeteilten Abbildungen, Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben, es sei denn, daß dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden nicht zumutbar wäre. Eine Änderungsbefugnis besteht nicht, soweit wir Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

4.3 Unsere Auskünfte über Lieferungen, Leistungen oder sonstiger Natur erfolgen vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen unverbindlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm von uns überlassenen Unterlagen, Angebote, Konstruktionszeichnungen, Muster oder sonstige Dokumente Dritten zugänglich zu machen.

4.4 Für die Prüfung des Rechtes des Nachbaus aller von uns gelieferter Zeichnungen oder Muster ist der Kunde allen verantwortlich. Der Kunde stellt uns von solchen Ansprüchen, die von Dritten gegen uns wegen der Verletzung von Schutzrechten erhoben werden, frei.

4.5 Alle unsere Lieferungen ins Ausland erfolgen vorbehaltlich der Erteilung der einschlägigen Ausführgenehmigungen . Der Kunde übernimmt die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte im Ausland und hält uns von eventuellen Schadenersatzansprüchen frei.

V. Lieferzeit

5.1 Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Lieferzeit ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese werde ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

5.1a Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden, Materialien, Geräten, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

5.2 Unvorhersehbare und nicht in unseren Einflussbereich fallende Umstände ( wie z.B. Streiks, Aussperrungen etc. ) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten; dies gilt unabhängig davon, ob die vorbezeichneten Ereignisse bei uns selbst oder einem unserer Lieferanten eingetreten sind. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, falls die Ereignisse lediglich eine kurze Störung unserer Lieferfähigkeit begründen.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Preise gelten ab Werk, d.h. ausschließlich Versand, Verpackung und Versicherungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer; ist ein Preis nicht besonders vereinbart, so gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

6.2 Der Kaufpreis wird – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen, Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend zu machen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

6.2a Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld- ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel- sofort zur Zahlung fällig, wenn a) der Kunde, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt, b) der Kunde, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate zwei Wochen in Verzug kommt, er seine Zahlung einstellt oder über das Insolvenzverfahren beantragt worden ist.

6.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder unter Hinweis auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

6.4 Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass Wechsel des Kunden protestiert sind, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet worden sind oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eingetreten ist, können wir auch noch nicht fällige Forderungen sowie solche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben worden ist, sofort geltend machen, wenn und soweit sich aus den vorbezeichneten Umständen ergibt, dass die uns geschuldete Gegenleistung gefährdet ist.

6.5 Die Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen berechtigt uns, so lange jede Lieferung einzustellen und nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern, bis die Rückstände beglichen sind.

VII. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund der Lieferung zugrunde liegenden Vertrages zustehenden Forderung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Kunden im Zusammenhang mit der gelieferten Ware, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwerben. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die uns aus unserer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden zustehen. Auf verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche, mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln und auf unser schriftliches Verlangen angemessen mit der Massgabe zu versichern, das die Rechte aus der Versicherung uns zustehen.

7.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (nachfolgend: Vorbehalt-produkte) ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn und soweit der Kunde mit uns geschuldeten Zahlungen im Verzug ist.

7.3 Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die übergegangenen Forderungen sind uns sofort zu melden.

7.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Rechnungswert) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Rechnungswert) zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde anteilsmässig Miteigentum zu übertragen.

7.5 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so können wir nach Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung und ergebnislosem Ablauf dieser Zahlungsfrist den Rücktritt vom Vertrage erklären und unbeschadet unserer sonstigen Rechte – die Herausgabe der Vorbehaltsprodukte verlangen.

7.6 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zu Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

7.7 Bei Zahlung im sogenannten „Scheck-Wechsel-Geschäft“ sind sich die Parteien darüber einig, daß auch im Falle der Einlösung des seitens des Käufers hingegebenen Schecks der Eigentumsvorbehalt solange weiterbesteht, bis der Wechsel zurückgegeben, entwertet oder sonst ein Wechselregress ausgeschlossen ist.

VIII. Mängelrügen und Gewährleistungsrechte

8.1 Bei der Lieferung nicht von uns hergestellter Waren ist die Haftung für vom Hersteller angegebene Eigenschaften der Ware ausgeschlossen.

8.2 Die Ware ist unverzüglich nach den Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des 3. Tages und dem Empfangstag, per Telefax zu erheben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

8.3 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen diese Massnahmen fehl, ist der Kunde bei Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

8.3a Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschliesslich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen..

8.4 Gewährleistungsrechte verjähren im 1 Jahr nach Gefahrenübergang. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

IX. Retouren

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.

X. Haftung

10.1 Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrags sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir haften auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann („Kardinalpflichten“).

10.2 Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadenersatzverpflichtung auf vertrags-typische und vorhersehbare Schäden; vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden übernehmen wir in keinem Falle.

XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne der Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder sein Sitz in einem ausländischen Vertragsstaat der EU (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen) gelegen ist, ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Es steht uns frei, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

11.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


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